Wirtschaftsrecht

Wir beraten Sie auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts

Jedes Unternehmen ist tagtäglich mit der Abwicklung von Verträgen und damit einhergehenden Fragestellungen konfrontiert. Die Komplexität des Wirtschaftslebens nimmt in Anbetracht der Vielzahl von Vorschriften und Regelungen, die bei Vertragsschlüssen beachtet werden müssen, stetig zu.

Als traditionell wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei verfügen wir über besonderes Know–how in allen Fragen des Allgemeinen Wirtschaftsrechts. Wir beraten und betreuen Sie fachübergreifend, gegebenenfalls auch durch Hinzuziehung von spezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern.

Zu unserem Leistungsspektrum gehören:

  • Gestaltung, Überprüfung und Verhandlung von Verträgen, wie etwa:
      • Vertriebsverträge;
      • Transport-, Lager- und Logistikverträge;
      • Kauf- und Lieferverträge;
      • Handelsvertreterverträge;
      • Kooperations-, Lizenz- und Entwicklungsverträge;
      • Beschaffenheits- und Qualitätssicherungsvereinbarungen;
      • Leasing- und Finanzierungsverträge;
      • Outsourcingverträge.
  • Beratung in Gewährleistungs- und Haftungsfragen, insbesondere Produkt- und Produzentenhaftung, einschließlich der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen
  • Erstellung oder Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (beispielsweise Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen, Nutzungsbedingungen; Teilnahmebedingungen etc.)
  • Prüfung datenschutzrechtlicher Vorgaben, Erstellen von Datenschutzklauseln
  • Beratung und Vertretung ausländischer Mandanten im Hinblick auf ihr Geschäft in Deutschland und Europa
  • Beratung im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Haftungsfragen sowie die Durchsetzung bzw. Abwehr und Minimierung etwa sich stellender Haftungsfolgen
  • Optimierung der Vertriebsstruktur und –organisation
  • Gesetzgebungsmonitoring
  • Beratung im internationalen Handelsverkehr und Vertriebsrecht
  • Prozessführung