Arbeitsrecht

Wir beraten Sie auf dem Gebiet des Arbeitsrechts

Wir beraten aufgrund unserer langjährigen Erfahrung nationale und internationale Unternehmen und Führungskräfte, insbesondere im Bankenbereich, in sämtlichen juristischen Fragen des Arbeitsrechts. Dabei decken wir das gesamte Spektrum des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts ab und beraten gerichtlich sowie außergerichtlich.

Insbesondere bei betrieblichen Umstrukturierungen (einschließlich Betriebsübergang und Personalabbau) verfügen wir über einen breiten Erfahrungsschatz. Bei der Umsetzung derartiger Projekte beraten und unterstützen wir unsere Mandanten bereits in der frühen Planungsphase, sowie bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat (u.a. Sozialplan und Interessenausgleich) und Arbeitnehmern.

Mit den Besonderheiten in der arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung (Arbeits-, Dienst-, Aufhebungsvertrag etc.) sind unsere spezialisierten Kollegen bestens vertraut und verhandeln diese auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Die individuelle Gestaltung und Verhandlung von Zielvereinbarungen und Anreizprogrammen aller Art (Boni, Stock Options etc.) zählt selbstverständlich ebenso zu unserem Beratungsspektrum.

Zudem verfügen wir über große Expertise in sämtlichen Fragen des Betriebsverfassungsrechts und der darüberhinausgehenden Mitbestimmung sowie des Konfliktmanagements.