Wir beraten aufgrund unserer langjährigen Erfahrung national und international Unternehmen und Führungskräfte, insbesondere im Bankenbereich, in sämtlichen juristischen und praktischen Aspekten des Arbeitsrechts. Wir decken dabei das gesamte Spektrum des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts ab. Gerichtlich wie außergerichtlich.
Insbesondere bei betrieblichen Umstrukturierungen (einschließlich Betriebsübergang und Personalabbau) verfügen wir über einen breiten Erfahrungsschatz. Bei der Umsetzung derartiger Projekte beraten und unterstützen wir unsere Mandanten bereits in der frühen Planungsphase, sowie bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat (u.a. Sozialplan und Interessenausgleich).
Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen kennen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich alle Besonderheiten und verhandeln diese auch für Sie, wenn das gewünscht ist. Ebenso gestalten und verhandeln wir für Sie Aufhebungsverträge. Die Erarbeitung von Zielvereinbarungen und Anreizprogrammen aller Art (Boni, Stock Options etc.) ist uns ebenfalls nicht fremd. Schließlich verfügen wir über große Expertise in sämtlichen Fragen des Betriebsverfassungsrechts und der Mitbestimmung sowie des Konfliktmanagements.