Wir beraten aufgrund unserer langjährigen Erfahrung nationale und internationale Unternehmen und Führungskräfte, insbesondere im Bankenbereich, in sämtlichen juristischen und praktischen Aspekten des Arbeitsrechts.
Das Gesellschafts- und Konzernrecht gehört zu den klassischen Tätigkeitsgebieten unserer Sozietät. Dabei decken wir den gesamten Bereich des Gesellschaftsrechts, insbesondere des GmbH-, Aktien und Personengesellschaftsrechts ab.
Wir beraten Sie auf dem umfassenden Rechtsgebiet der Compliance sowie regulatorischen Fragestellungen in aufsichtsrechtlich besonders geregelten Industrien und Sektoren.
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