Wir beraten Sie auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts
Das Gesellschafts- und Konzernrecht gehört zu den klassischen Tätigkeitsgebieten unserer Sozietät. Dabei decken wir den gesamten Bereich des Gesellschaftsrechts, insbesondere des GmbH-, Aktien- und Personengesellschaftsrechts ab.
Die Gründung von Unternehmen gehört dabei genauso zu unserem Repertoire wie Verschmelzungen, Spaltungen und Ausgliederungen, die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Satzungsgestaltungen, Kapital- und andere Grundlagenmaßnahmen, Strategie zur Insolvenzvermeidung (bis hin zur Reorganisation im Krisenfall). Auch das Recht der Unternehmensverträge und Konzernfinanzierung gehört dabei zu unseren Leistungen.
Darüber hinaus vertreten wir die Interessen von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten (insb. Haftungs- und Compliance-Themen). Die Implementierung von Vergütungs- und Beteiligungssystemen wird durch unser Beratungsspektrum ebenfalls abgedeckt.
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