Nur ein liquides Unternehmen kann sich bei zunehmendem Konkurrenzdruck am Markt behaupten. Dazu gehört die konsequente Eintreibung aussenstehender Forderungen.
Dies ist auch der Grund, warum gewerbliche Inkassobüros die Angelegenheiten letztlich doch an Rechtsanwälte abgeben müssen, wenn außergerichtliche Mahnungen erfolglos bleiben. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass selbst bei renommierten Inkassobüros keine effektivere Forderungsbeitreibung erfolgen kann, als bei hierauf hochspezialisierten Rechtsanwälten.
Von der ersten Maßnahme, begleitet von professioneller anwaltlicher Beratung, bis zur Zwangsvollstreckung – alles erfolgt aus einer Hand ohne Reibungsverluste! Dies ist der entscheidende Unterschied zu den Abläufen bei Inkassobüros.
Wir lassen Ihre Forderung titulieren und betreiben die Zwangsvollstreckung. Dabei können wir aufgrund langjähriger Praxiserfahrung die „Klaviatur“ der Zwangsvollstreckung rauf und runter spielen. Bei streitigen Sachen nehmen wir bundesweit durch unsere Prozessrechtsabteilung die Gerichtstermine wahr.