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Christian Dreiling war bereits sowohl als Syndikusrechtsanwalt in Rechtsberatungsunternehmen, als auch als Anwalt in verschiedenen Kanzleien in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet tätig. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit umfasst daher die Betreuung von mittelständischen Unternehmen in sämtlichen Fragen des Wirtschaftsrechts. Daneben berät Christian Dreiling im Individual- und Kollektivarbeitsrecht und unterstützt Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausarbeitung, Umsetzung und Überwachung von Compliance-Richtlinien. Weiter verfügt Christian Dreiling aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt über fundierte Kenntnisse im Bereich der gerichtlichen Forderungsdurchsetzung und Forderungsbeitreibung. Ehrenamtlich war Christian Dreiling zuletzt mehrere Jahre Vorsitzender des Rechtsausschusses eines Landessportverbandes, sodass er auch vertiefte Kenntnisse im Vereins- und Verbandsrecht aufweist.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Frankfurter Anwaltsverein e.V.